Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht,
der u. a. einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht. Dabei
handelt es sich um eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem
Wert, die Kaufpreisaufteilung und den Nachweis einer kürzeren
Nutzungsdauer.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält zwei Botschaften:
Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs
unter Ehegatten ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Der
Veräußerungsgewinn kann aber rückwirkend entfallen, wenn die Übertragung
aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt
wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete. - Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat darauf hingewiesen,
dass Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nicht mehr
sofort ausgestellt und direkt an die Antragstellenden übergeben werden
können. Wer eine Freistellungsbescheinigung benötigt, sollte den Antrag
somit frühzeitig stellen. - Der ärztliche Notfalldienst ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch
dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für
einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2025.
Viel Spaß beim Lesen! hier.


