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news & facts Oktober 2025

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht,
der u. a. einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht. Dabei
handelt es sich um eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem
Wert, die Kaufpreisaufteilung und den Nachweis einer kürzeren
Nutzungsdauer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält zwei Botschaften:
    Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs
    unter Ehegatten ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Der
    Veräußerungsgewinn kann aber rückwirkend entfallen, wenn die Übertragung
    aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt
    wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete.

  • Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat darauf hingewiesen,
    dass Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nicht mehr
    sofort ausgestellt und direkt an die Antragstellenden übergeben werden
    können. Wer eine Freistellungsbescheinigung benötigt, sollte den Antrag
    somit frühzeitig stellen.

  • Der ärztliche Notfalldienst ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch
    dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für
    einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2025. 

 

Viel Spaß beim Lesen! hier.

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